Rettungsfond für bedrohte Lauf-Events gefordert

Corona-Krise
Rettungsfond für bedrohte Lauf-Events gefordert

| Text: Jörg Wenig | Foto: imago images/Beautiful Sports

Angesichts reihenweiser abgesagter Laufveranstaltungen in der Corona-Krise fordern die German Road Races (GRR) die Einrichtung eines Rettungsfonds für bedrohte Straßenläufe. Gleichzeitig wirbt die Vereinigung der Straßenlauf-Veranstalter für ein solidarisches Verhalten von Läufern und Veranstaltern.

Die Einrichtung eines Rettungsfonds für bedrohte Straßenläufe fordern die German Road Races (GRR) von der Bundesregierung. Die Vereinigung der deutschen Straßenlauf-Veranstalter, der zurzeit 120 Rennen vom Berlin-Marathon über den Gefängnislauf Plötzensee bis zum Halbmarathon Altötting angehören, wirbt außerdem für ein solidarisches Verhalten sowohl von den Läufern gegenüber den Veranstaltern als auch umgekehrt.

In diesem Frühjahr werden in Deutschland mit großer Sicherheit keine Straßenläufe stattfinden, so gut wie alle bedeutenden internationalen Rennen wurden bereits abgesagt. Darunter sind zum Beispiel der Berliner Halbmarathon, der Paderborner Osterlauf sowie die Marathonrennen in Hannover, Hamburg oder Düsseldorf.

„Die wirtschaftlichen Verluste der Laufveranstalter sind immens. Die behördlichen Absagen führen zu erheblichen finanziellen Belastungen durch Personal- und Materialkosten“, beklagt der GRR-Vorsitzende Horst Milde. Der Initiator des Berlin-Marathons fürchtet um die Zukunft vieler Laufveranstaltungen in Deutschland: „Die Ausfälle sind teilweise existenzbedrohend. Deshalb fordern wir: Kein Veranstalter und kein Organisator darf pleite gehen!“

„Wir erwarten die Einrichtung eines einmaligen Ausfallgeldes für in Folge der COVID-19-Krise abgesagte Laufveranstaltungen“, sagt GRR-Vorstandsmitglied Karsten Schölermann, der den Hamburg-Halbmarathon veranstaltet. „Für die Laufveranstalter wie auch für die Kleinbetriebe der Veranstaltungswirtschaft müssen nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Ausfälle bereitgestellt werden. Dieser ,Hilfsfonds Laufen’ sollte eine Höhe von 4,5 Millionen Euro betragen.“ GRR ist in dieser Sache bereits an Bundes- und Landesminister herangetreten.

Für den bürokratischen Aufwand eines möglichen Hilfsfonds bietet GRR Hilfe an. Man stünde für die Abwicklung der Anträge bereit, heißt es in einer GRR-Erklärung. Die Veranstaltergemeinschaft steht kurz vor der Gründung einer seit langem geplanten „Stiftung Laufen“, die hier eingesetzt werden könnte.

German Road Races gibt seinen Mitgliedern in der Krise auch praktische Tipps. So haben die GRR-Veranstalter über die Webseite Zugang zu Informationen und Handlungsempfehlungen. Dabei geht es auch um die Beantragung von Ausfallzahlungen durch Länder und Bund. Einige Veranstalter fallen zum Beispiel in die Kategorie der Kleinunternehmer.

© imago images/HochZwei

Verschiebungen in den Herbst – wie beim Hamburg-Marathon – wird abgelehnt

Eine Verschiebung von abgesagten Veranstaltungen in den Herbst unterstützt GRR ausdrücklich nicht, da dann wiederum die traditionellen Herbstrennen aufgrund von Teilnehmerrückgängen durch Konkurrenzveranstaltungen wirtschaftliche Einbußen erleiden werden. „Das Verschieben von Läufen in den Herbst ist unkollegial und unsolidarisch. Letztlich führt dies zu einem ,Kannibalisierungseffekt’ unter den Laufveranstaltern“, erklärt Horst Milde, der auf größtmögliche Solidarität unter den Laufveranstaltern hofft. Zudem sei derzeit noch nicht absehbar, ob die Herbstläufe überhaupt stattfinden können.

Zugleich bittet German Road Races um Verständnis bei den Läufern für die Veranstalter, deren Rennen abgesagt wurden. „Wir bitten Läufer, die sich bei inzwischen abgesagten Rennen angemeldet hatten, nicht die Rückzahlung des Startgeldes zu verlangen. Dies kann dazu führen, dass die Veranstaltungen pleite gehen und verschwinden. Und wir alle wollen nicht, dass der Laufsport untergeht“, sagt Horst Milde. Anders herum ist es dem GRR-Vorsitzenden auch ein Dorn im Auge, wenn Veranstalter weiterhin Startnummern verkaufen, obwohl ihr Rennen in diesem Frühjahr mit großer Sicherheit gar nicht stattfindet und kurz vor der Absage steht. „Wir fordern ein solidarisches Verhalten von beiden Seiten“, sagt der GRR-Vorsitzende.

DOSB richtet Solidarfonds für deutschen Sport ein

Der Deutsche Olympische Sport-Bund (DOSB) wird, in Ergänzung zu den Forderungen des Sports an die Politik, einen eigenen Solidarfonds für den deutschen Sport auflegen. Dies gab der Verband in einer Pressemitteilung bekannt.

Der Solidarfonds hat den Titel „Erhalt der Vielfalt des Sports“. Dazu stellt die Stiftung Deutscher Sport einen Grundstock von einer Million Euro bereit, der durch einen Spendenaufruf an die Öffentlichkeit weiter aufgestockt werden soll.

„Wir wollen über unsere Forderungen an die Politik hinaus einen eigenen wertvollen Beitrag leisten, damit unsere einzigartige und vielfältige Verbands- und Vereinslandschaft auch in dieser Krisensituation erhalten werden kann. Nur dann ist es möglich, dass der Sport auch in Zukunft seine umfangreichen und nicht verzichtbaren Leistungen für die Gesellschaft zur Verfügung stellen kann“, sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann.

Der DOSB hatte zuvor bereits an die politisch Verantwortlichen appelliert, die Rettungsmaßnahmen des Bundes auf den deutschen Sport auszuweiten. „Das Ausmaß der wirtschaftlichen Auswirkungen … nimmt zwischenzeitlich an vielen Stellen des Sports existenzbedrohende Ausmaße an und ist aktuell in seinen Folgen noch gar nicht absehbar“, heißt es in einer Mitteilung des DOSB.

„Die 90.000 Vereine und Verbände werden dramatische Einnahmeverluste erleiden, beispielsweise durch abgesagte Veranstaltungen, die Einstellung des Wettkampfbetriebs oder fehlende Kurs- und Trainingsgebühren. Dies wird für viele Vereine und Verbände zu einer existenziellen Bedrohung führen, zumal diese gemeinnützigen Organisationen aus steuerrechtlichen Gründen bislang keine nennenswerten Rücklagen bilden durften, so dass wegfallende Ertragsmöglichkeiten nicht aus eigenen Kräften ausgeglichen werden können. Aus diesem Grund sollen Verbände und Vereine, die nachweislich durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind, nach entsprechender Prüfung durch finanzielle Unterstützung oder auch durch Sachleistungen wie zum Beispiel der Beratung durch Sanierungsexperten und einer Kampagne zur Mitgliedergewinnung und -bindung von den zur Verfügung gestellten Mitteln profitieren“, teilt der DOSB mit.